Ehrenordnung

Auf der Grundlage des § 14 der Satzung des VfL Sindorf in der zurzeit geltenden Fassung beschließt die Mitgliederversammlung in der Sitzung am 23. März 2007 folgende Ehrenordnung:

§ 1. Allgemeines
Der VfL Sindorf ehrt Personen, die sich um den Verein verdient gemacht haben durch
Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
Ernennung zum Ehrenmitglied
Auszeichnung.

§ 2. Ernennungen
Zum Ehrenvorsitzenden kann nur diejenige / derjenige ernannt werden, die / der das Amt des Vorsitzenden des VfL Sindorf langjährig verdienstvoll geführt und sich in hervorragender Weise ausgezeichnet hat.
Zum Ehrenmitglied kann diejenige / derjenige ernannt werden, die / der
• Träger der Goldenen Vereinsnadel ist und sich darüber hinaus durch besondere Verdienste zum Wohle des VfL Sindorf ausgezeichnet hat
• dem VfL Sindorf ununterbrochen mindestens 50 Jahre als Mitglied angehört
• sich als Mitglied oder Nichtmitglied nachhaltig durch hervorragendes Handeln zum
Wohle des VfL ausgezeichnet hat.

Über die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden und zum Ehrenmitglied entscheidet nach § 8 Abs. 2 Ziffer
6 der Vereinssatzung die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Gesamtvorstandes.
Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder werden beitragfrei gestellt.

§ 3. Auszeichnungen
Als Auszeichnungen werden verliehen:
• die silberne Vereinsnadel
• für 25-jährige Mitgliedschaft im VfL Sindorf
• für 10-jährige Tätigkeit als Schiedsrichter für den VfL Sindorf
• für 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinsinstanzen
• an Nichtmitglieder, die sich in besonderer Weise um den VfL Sindorf verdient gemacht haben die goldene Vereinsnadel
• für 40-jährige Mitgliedschaft im VfL Sindorf
• für 15-jährige Tätigkeit als Schiedsrichter für den VfL Sindorf
• für 15-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinsinstanzen
• an Nichtmitglieder, die sich in hervorragender Weise um den VfL Sindorf verdient
gemacht haben.

Über die Vergabe von Auszeichnungen entscheidet der Geschäftsführende Vorstand mit der
Mehrheit von ¾ der satzungsmäßig vorgegebenen Mitglieder.

§ 4. Ehrungen
• für 60-jährige Mitgliedschaft im VfL Sindorf erfolgt eine besondere Ehrung durch Überreichung einer Urkunde mit Bild; diese Auszeichnung bleibt Vereinseigentum und
wird im Vereinsheim an besonderer Stelle ausgehängt
• ab dem 60. Geburtstag und allen weiteren Geburtstagen im Fünf-Jahres-Rhythmus
werden Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder seitens des Vereins, vertreten durch
ein Vorstandsmitglied, mit einem Blumenstrauß im Werte von ca. EUR 25,00 geehrt.
• Der geschäftsführende Vorstand wir ermächtigt, den o.g. Werte im Laufe der Zeit angemessen anzupassen.
Über die Vergabe von Ehrungen entscheidet der Geschäftsführende Vorstand mit der Mehrheit von ¾
der satzungsmäßig vorgegebenen Mitglieder.

§ 5. Todesfälle
• Erhält der Verein Kenntnis vom Ableben eines Vereinsmitgliedes, wird, unabhängig
von der Dauer der Vereinszugehörigkeit, ein Kondolenzschreiben bzw. –karte den Hinterbliebenen seitens des Vorstandes ausgehändigt.
• Beim Ableben von Ehrenvorsitzenden, Ehrenmitgliedern, aktiven Vorstandsmitgliedern
und Personen (Mitglied oder Nichtmitglied), die sich in hervorragender Weise um den
Verein verdient gemacht haben, werden diese seitens des Vereins für ihre Arbeit mit
einer Blumenschale im Werte von ca. EUR 50,00 geehrt.
• Der geschäftsführende Vorstand wir ermächtigt, den o.g. Werte im Laufe der Zeit angemessen anzupassen.

§ 6. Widerruf
Der VfL Sindorf kann die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden und zum Ehrenmitglied durch Beschluss
der Mitgliederversammlung auf Antrag des Gesamtvorstandes widerrufen, wenn die / der Betroffene
sich der Ernennung als unwürdig erwiesen hat.
Der Gesamtvorstand hat außerdem das Recht, Auszeichnungen zu entziehen, wenn die Voraussetzungen von Satz 1 vorliegen.
Die Betroffenen sind verpflichtet, die Ehrengaben bzw. Auszeichnungen an den VfL Sindorf zurückzugeben.

§ 7. Inkrafttreten
Die Ehrenordnung tritt unmittelbar nach dem Beschluss durch die Mitgliederversammlung am 23. März
2007 in Kraft und ersetzt die Ehrenordnung vom 16. März 2005.

Kerpen-Sindorf, den 23. März 2007

gezeichnet

Frank Röblitz Michael Klement Udo Neuhöffer Manfred Bermel
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Geschäftsführer Schatzmeister