Beitragsordnung

Seit dem 01. Januar 2023 beträgt der reguläre kalenderjährliche Beitrag 120,00 Euro.

Der ermäßigte, kaländerjährliche Beitrag beträgt 90,00 Euro.

 

Bei Eintritten während des Jahres wird je angefangenen Kalendermonat ein Zwölftel gerechnet;

Bei Austritten bis zur Jahresmitte wird die Hälfte des Jahresbeitrages angesetzt.

1. Beitragsermäßigungen bzw. -befreiungen:

  • Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Rentner und Schwerbehinderte erhalten gegen Nachweis eine Ermäßigung.
  • Die Höhe der Ermäßigung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
  • 1.2. Ehrenmitglieder, Schiedsrichter, der Platzwart und dessen Frau werden beitragsfrei gestellt.
  • 1.3 Für Härtefälle wird der geschäftsführende Vorstand ermächtigt, einem Mitglied den Beitrag ganz oder teilweise zu erlassen.

2. Aufnahmegebühr

  • Bei Neu- und Wiederaufnahmen wird zusätzlich mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eineAufnahmegebühr in Höhe von 20,00 EUR erhoben.

3. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages

  • Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich in einer Summe bis spätestens zum 31. März eines
    Jahres fällig. Bei Neu- und Wiederaufnahmen während eines Jahres wird der Mitgliedsbeitrag
    anteilig nach der Anzahl der Monate erhoben und spätestens zum Monatsschluß
    des auf den Eintritt folgenden Monats fällig.
  • Nach § 6 Absatz 4 der Satzung werden Mahngebühren in Höhe von zwei Montasbeiträgen
    fällig, wenn die Zahlung länger als drei Monate überfällig ist.

4. Zahlungsart

  • Die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich durch Lastschriftverfahren eingezogen.

Die Mitgliederversammlung hat am 01.04.2022 die Änderung der Beitragsordnung beschlossen

Kerpen-Sindorf, den 01.04.2022

gez. Hans-Peter Floß
1. Vorsitzender